Verwaltungsrecht 
 
Das Verwaltungsrecht ist aufgeteilt in einen allgemeingültigen Teil und für jedes Rechtsgebiet speziell in einen besonderen Teil. Oft sind die verschiedenen Gesetze miteinander verknüpft, oft schließen sie sich aber auch wieder aus. 
 Als Anwälte für Verwaltungsrecht bearbeiten wir hauptsächlich Mandate 
 aus dem öffentlichen Baurecht, 
 dem Kommunalrecht, 
 dem öffentlichen Dienstrecht und 
 dem Gewerberecht. 
 Zu unserem Arbeitsbereich gehören aber auch die übrigen Verwaltungsrechtsgebiete wie zum Beispiel 
 das Polizei- und Ordnungsrecht, 
 das Ausländerrecht, 
 das Naturschutzrecht, 
 das Abfallrecht oder 
 das Schul- und Hochschulrecht. 
 Unser Angebot der Rechtsberatung richtet sich hierbei nicht nur an die Bürger, sondern auch an die jeweils zuständigen Behörden bzw. Körperschaften. Dieses insbesondere dann, wenn es sich um Rechtsfragen handelt, die sich nicht nur mit dem von der Behörde zu bearbeitenden Rechtsgebiet befassen, sondern gebietsübergreifend sind.