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Strafrecht


Je früher eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird, desto besser für den Betroffenen. Sobald eine Beschlagnahme bzw. Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wird oder eine polizeiliche Vorladung erfolgt, sollte man unverzüglich einen diesbezüglich erfahrenen Anwalt aufsuchen.

Wir vertreten Sie in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Als Ihr Verteidiger sind wir berufen, alle nach Maßgabe Ihres Interesses entlastenden Umstände zur Geltung zu bringen, um so Ihre sachgerechte Verteidigung im Strafverfahren zu gewährleisten, daneben auch über die Einhaltung eines jeden Mandanten schützenden Gesetze zu wachen.

Die Beratung Ihrer Person kann sich nur auf der Grundlage des Vertrauens entwickeln. Ein Mandant muß fühlen, dass er einen bereitwilligen und fähigen Strafverteidiger gefunden hat.  

Im Rahmen des neu begründeten Mandatsverhältnisses wird häufig die Frage gestellt, was jetzt alles auf den Mandanten "zukommen" könne. Der Strafverteidiger ist dann nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, über alle denkbaren gesetzlichen Schritte der Staatsanwaltschaft (Durchsuchung, Beschlagnahme, Haftbefehl, Observation, Telefonüberwachung), ihre Voraussetzungen (typische Verdunklungshandlungen), Auskünfte zu erteilen, auch wenn nach seiner Einschätzung eine derartige Maßnahme der Staatsanwaltschaft unmittelbar bevorstehen könnte.

Auch ansonsten werden wir Sie in den Verfahrensabschnitten des Ermittlungsverfahrens (z.B. Vernehmungen, Akteneinsichtnahme, Rechtsmittel gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Haftprüfung, Untersuchungshaft), Zwischenverfahrens (z.B. Einwendungen gegen die Eröffung des Hauptverfahrens, Frage der Verhandlungsfähigkeit, Fragen der Verjährung) und im Hauptverfahren (z.B. Vorbereitung der Hauptverhandlung, Frage der ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts, Ablehnungsgesuche, Beweisanträge, Aussetzungs- und Vertagungsanträge) umfassend verteidigen.  

 

 










Rechtsanwalt Wilfried Merkle | info@kanzlei-bruchsal.de