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Gesellschaftsrecht


Wer sich mit anderen zusammentun oder auch alleine ein Unternehmen gründen will, steht zunächst vor der Frage nach der geeigneten Rechtsform.

Kann und soll das Unternehmen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben werden, als offene Handelsgesellschaft (oHG) oder Kommanditgesellschaft (KG), als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder sogar als Aktiengesellschaft (AG) ? Oder bietet sich eine Kombination wie bei der GmbH & Co. KG an?

Die Wahl der Rechtsform hängt nicht nur von der Art des Unternehmens, sondern auch von den beteiligten Personen, den Beteiligungs- und Haftungsverhältnissen und schließlich auch von steuerlichen Fragen ab.

Wer solche Entscheidungen zu treffen hat, sollte juristischen Rat einholen.

Wir können Sie bei Gestaltung auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Gesellschaftsverträge unterstützen, beraten und vertreten Sie aber auch bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte als Gesellschafter. Sowohl im Vorfeld von Auseinandersetzungen als auch im Streitfall, etwa bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen.

Aber auch die Übernahme eines Geschäftes, das Ausscheiden einzelner Gesellschafter, die Aufnahme neuer Partner, die Übertragung von Geschäftsanteilen, Unternehmenszusammenschlüsse, die Auflösung einer Gesellschaft und die Unternehmensnachfolge im Erbfall werfen viele juristische Fragen auf, bei denen ein Rechtsanwalt Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.   

 

 

 

 









 




Rechtsanwalt Wilfried Merkle | info@kanzlei-bruchsal.de