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Familienrecht


Die Ehe ist schon lange kein Vertrag mehr auf Lebenszeit. Die Ehe als Bindung und die Familie als Gemeinschaft zur lebenslangen Unterstützung in Notsituationen hat ihre Funktion verloren. Rechtstreitigkeiten zwischen Verwandten, Kindern, Eltern und Eheleuten, aber auch untereinander, sind nicht mehr selten.

Vom Tatsächlichen ist das Rechtsgebiet von beträchtlichem Interesse, da der Rechtsanwalt im Familienrecht im großen Umfang rechtsgestaltend tätig werden kann. Gerade die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts ist häufig gefordert.

Die Praxis des Familienrechts erfordert mehr als nur die Kenntnis des Inhaltes der Normen des 4. Buches des BGB. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtsprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen in den Rechtsgebieten allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamten- und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht.

Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung bzw. den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen.

Gerne vertreten wir Sie in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit.  

 

 

 
















 

 

 

Rechtsanwalt Wilfried Merkle | info@kanzlei-bruchsal.de